Alles rund um unsere Produkte

Hier finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen (FAQ) rund um die Produkte der Grafschafter Krautfabrik. Wählen Sie einfach die passende Kategorie und finden Sie Ihre Antwort.

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Allgemein

So nennt man den alljährlich wiederkehrenden Zeitraum der Rübenernte und Produktion des köstlichen Zuckerrübensirups, bekannt als Grafschafter Goldsaft. Die Kampagne findet von Mitte September bis Mitte Dezember statt.

Alle unsere Produkte, die im Handel angeboten werden, enthalten keine gentechnisch veränderten Organismen bzw. bestehen nicht aus gentechnisch veränderten Organismen.

Diese Farbe bekommen sie aufgrund des besonderen Herstellungsprozesses. Dafür werden die Rohstoffe (Zuckerrüben, Äpfel, Birnen) gewaschen, zerkleinert, gedämpft und ausgepresst. Dem ausgepressten Saft wird dann schonend unter Vakuum Wasser entzogen, bis die gewünschte Produktkonsistenz erreicht ist. Während des Dämpfens, was mehrere Stunden dauert, kommt es zu einer chemischen Reaktion zwischen den einzelnen Bestandteilen der Rohstoffe (v. a. Zucker), die eine Farbveränderung (ähnlich wie beim Karamellisieren von Zucker) bewirkt. Im anschließenden Eindicken wird diese braune Farbe weiter vertieft.

Ja, die in unserem Logo abgebildete Burgruine auf dem Bergrücken ist die Tomburg bei Wormersdorf, einem kleinen Ort gleich neben Meckenheim. Viele interessante Informationen zur Tomburg und zu unserer Region finden Sie unter www.tomburg-forschung.de und www.wormersdorf-online.de.

Bevor man die Runkelrübe wegen Ihres hohen Zuckergehaltes als Ersatz für das teure Zuckerrohr entdeckte, verarbeitete man sie zunächst auch als Gemüse (Kraut), später ausgepresst als Rohstoff für den süßen Sirup, den man in Rheinland weiterhin als "Kraut" (rheinisch "Krut") bezeichnete. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie z. B. in folgendem Beitrag:

www.wikipedia.de, Suchbegriff: Rübenkraut

Nein. Unser Produkt ist ein naturreiner, konzentrierter Saft der erntefrischen Zuckerrübe ohne deren Pflanzenfasern und ohne jeglichen nachträglichen Zusatz. Es entsteht durch Eindicken von Rübensaft, der aus den gekochten Rübenschnitzeln abgepresst wird. Kristallzucker wird zwar auch aus der Zuckerrübe hergestellt, durchläuft jedoch ein anderes Herstellungsverfahren. Der größte Unterschied liegt darin, dass durch das angewendete Verfahren bei der Rübenkrautherstellung sämtliche Inhaltsstoffe (Eiweiß, Kohlenhydrate, Mineralstoffe) der Zuckerrübe im Sirup erhalten sind, wohingegen beim Kristallzucker nur die Saccharose gewünscht wird.

Nein. Zuckerrübensirup ist der naturreine, konzentrierte Saft erntefrischer Zuckerrüben ohne deren Pflanzenfasern und ohne jeglichen nachträglichen Zusatz. Er entsteht durch Eindicken von Rübensaft, der aus den gekochten Rübenschnitzeln abgepresst wird und damit alle wertvollen Inhaltsstoffe der Rübe enthält.

Zuckerrübensirup ist gluten- und laktosefrei.

Neben seiner Süße bietet Zuckerrübensirup nicht zu unterschätzende Vorzüge, da durch die schonende Herstellung, anders als bei Haushaltszucker, noch alle guten Bestandteile der Rübe wie z. B. Mineralstoffe erhalten bleiben. Außerdem findet sich in Zuckerrübensirup sehr wenig Natrium, sodass er ideal für die natriumarme Ernährung geeignet ist.

Melasse ist ein Nebenprodukt aus der Kristallzuckergewinnung. Es muss allerdings zwischen der Zuckerrüben- und Zuckerrohrmelasse unterschieden werden. Die Zuckerrübenmelasse wird vorwiegend als Futtermittel verwendet, wohingegen Zuckerrohrmelasse auch für Ernährungszwecke angeboten wird.

Die beiden Sirupe unterscheiden sich auch in ihrer Zusammensetzung, wie z. B. dem Zuckergehalt. So hat Melasse einen Zuckergehalt von ca. 48 %, beim Zuckerrübensirup liegt er hingegen bei ca. 66 %. Dieser Unterschied wirkt sich selbstverständlich auf den Geschmack aus.

Da die Grafschafter Krautfabrik jedoch keinen Kristallzucker herstellt, bringen wir auch keine Melasse-Produkte in Handel.

Sollten Sie noch weitere Informationen über Melasse brauchen, so möchten wir Sie bitten, sich direkt an eine Zuckerfabrik, wie z. B. Pfeifer & Langen, zu wenden. 

Unsere Rohstoffe

Was ist eigentlich eine Zuckerrübe?

Die „Zuckerrübe“ verdankt ihren Namen einer für die ganze Welt bedeutsamen Entdeckung, die 1747 von Andreas Sigismund Marggraf, Apotheker und Direktor der Math.-Physikal. Abteilung der Akademie der Wissenschaften in Berlin, gemacht wurde: Er fand bei Experimenten mit den von alters her bekannten Rüben heraus, dass sie mehr oder weniger anteilig kristallinen Zucker enthalten, der bisher nur aus dem Zuckerrohr gewonnen werden konnte. Die nun einsetzende Zuckerherstellung aus Rüben nahm in Schlesien ihren Anfang: Die „Halberstädter Mangoldrübe“ wurde die Stammrübe der „Schlesischen“ Rüben, die wenig später über Deutschlands Grenzen hinaus als „Zuckerrüben“ bekannt wurden.

Systematische Stellung und Abstammung:

Die Zuckerrübe (beta vulgaris) zählt zur Familie der Gänsefußgewächse. Sie stammt von der im Mittelmeergebiet verbreiteten wilden Zuckerrübe (beta maritima) ab.

Anatomie:

Die ausgewachsene Zuckerrübe kann man unter botanischen Gesichtspunkten grob in vier Teile einteilen: Blatt, Kopf, Hals und Wurzel (Rübenkörper).

Der Kopf (Epikotyl) reicht bis zum untersten Blattansatz, enthält wenig Zucker, aber viele nicht zuckerartige Stoffe (Stickstoffverbindungen, Aschebestandteile) und dient mit den Blättern zusammen meist als organischer Dünger, der untergepflügt wird und z. T. als Futter. Kopf und Blätter werden als Kraut (nicht zu verwechseln mit dem Produkt Rübenkraut) bezeichnet.

Der Hals (Hypokotyl) ist der Teil, der zwischen unterstem Blattansatz und oberster Seitenwurzel liegt.

Der Wurzelkörper, von dem die für die Nahrungsaufnahme wichtigen Faserwurzeln (Seitenwurzeln) ab wachsen, enthält die für die Zuckerrübensirup-Herstellung entscheidenden Bestandteile, vor allem Zucker. Der Wurzelkörper endet im Schwanz. Bei der Rübenernte geht dieser Teil der Rübe meist verloren, da er besonders bei trockenen Bodenverhältnissen leicht abbricht.

Bevor man die Runkelrübe wegen Ihres hohen Zuckergehaltes als Ersatz für das teure Zuckerrohr entdeckte, verarbeitete man sie zunächst auch als Gemüse (Kraut), später ausgepresst als Rohstoff für den süßen Sirup, den man in Rheinland weiterhin als "Kraut" (rheinisch "Krut") bezeichnete. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie z. B. in folgendem Beitrag:

www.wikipedia.de, Suchbegriff: Rübenkraut

Äpfel

Diese Apfelsorten können in unseren Brotaufstrichen verarbeitet sein:

  • Elster
  • Braeburn
  • Fuji
  • Jona Gold
  • Pinova
  • Rubinette

Birnen

Auch bei den Birnen kommen verschiedene Sorten je nach Erntezeitpunkt in unsere Brotaufstriche:

  • Conference
  • Alexander Lucas
  • Beurré Alexandre Lucas
  • Concorde Williams Christ

Grafschafter Goldsaft

Nein. Unser Produkt ist ein naturreiner, konzentrierter Saft der erntefrischen Zuckerrübe ohne deren Pflanzenfasern und ohne jeglichen nachträglichen Zusatz jedoch mit einem Teil der Mineralstoffe aus der Rübe. Es entsteht durch Eindicken von Rübensaft, der aus den gekochten Rübenschnitzeln abgepresst wird. Kristallzucker wird zwar auch aus der Zuckerrübe hergestellt, durchläuft jedoch ein anderes Herstellungsverfahren, bei dem ausschließlich die Saccharose gewonnen wird. 

Es handelt sich bei „Fenner Harz" um den gleichen Zuckerrübensirup wie „Grafschafter Goldsaft“. Nur wird „Fenner Harz“ eigentlich von den Geschäften im Saarland verkauft, denn hier ist Zuckerrübensirup traditionell fast nur unter dem Namen „Fenner Harz“ bekannt. Durch die Belieferungsumstellung unserer Handelspartner auf Zentrallager gelangt dieser Artikel allerdings manchmal auch in Geschäfte außerhalb des Saarlandes.

Die Firma Grafschafter Krautfabrik hat in den frühen 60er-Jahren des 20. Jahrhunderts die Markenrechte der Firma Storck für „Fenner Harz“ übernommen, nachdem die so genannte Fenner Marmeladenfabrik im saarländischen Ort Fenne die Produktion von Zuckerrübensirup eingestellt hatte. Wir haben die Produktion übernommen und auch die Markenrechte und können so weiterhin das im Saarland bekannte Produkt anbieten.

Nein. Zuckerrübensirup ist der naturreine, konzentrierte Saft erntefrischer Zuckerrüben ohne deren Pflanzenfasern und ohne jeglichen nachträglichen Zusatz. Er entsteht durch Eindicken von Rübensaft, der aus den gekochten Rübenschnitzeln abgepresst wird und damit alle wertvollen Inhaltsstoffe der Rübe enthält.

Zuckerrübensirup ist gluten- und laktosefrei.

Melasse ist ein Nebenprodukt aus der Kristallzuckergewinnung. Es muss allerdings zwischen der Zuckerrüben- und Zuckerrohrmelasse unterschieden werden. Die Zuckerrübenmelasse wird vorwiegend als Futtermittel verwendet, wohingegen Zuckerrohrmelasse auch für Ernährungszwecke angeboten wird.

Die beiden Sirupe unterscheiden sich auch in ihrer Zusammensetzung, wie z. B. dem Zuckergehalt. So hat Melasse einen Zuckergehalt von ca. 48 %, beim Zuckerrübensirup liegt er hingegen bei ca. 66 %. Dieser Unterschied wirkt sich selbstverständlich auf den Geschmack aus.

Da die Grafschafter Krautfabrik jedoch keinen Kristallzucker herstellt, bringen wir auch keine Melasseprodukte in Handel.

Sollten Sie noch weitere Informationen über Melasse brauchen, so möchten wir Sie bitten, sich direkt an eine Zuckerfabrik, wie z. B. Pfeifer & Langen, zu wenden.

Die Ernte der Rüben und die Produktion unseres Zuckerrübensirups findet einmal jährlich von ca. Mitte September bis Mitte Dezember statt. Diesen Zeitraum nennt man Kampagne. Jedes Jahr unterliegen die Zuckerrüben aufgrund der Witterungsverhältnisse und der Bodenbeschaffenheit unterschiedlichen Wachstumsbedingungen. Diese Faktoren beeinflussen den natürlichen Eisen- und sonstigen Mineralstoffgehalt der Rübe. Dadurch unterliegen auch die Mineralstoff-Werte im Endprodukt Zuckerrübensirup natürlichen Schwankungen.

Leider erlaubt der Gesetzgeber aber nicht, dass die Analysewerte eines Produktes als Bandbreite „von … bis“ angegeben werden. Daher waren wir gezwungen, die Auslobung unserer Analysewerte abzuschaffen.

Generell kann unser Grafschafter Goldsaft auch für andere Rezepte im Austausch mit Kristallzucker verwendet werden.

Folgendes sollte jedoch unbedingt beachtet werden:

  • in unserem Sirup sind außer Saccharose (Kristallzucker) noch Glukose (Traubenzucker) und Fruktose (Fruchtzucker) als Zuckerbestandteile enthalten, diese können eine andere Teigbeschaffenheit bewirken.
  • Zuckerrübensirup besteht zu 66 % aus Zucker, zu ca. 12 % aus Nichtzuckerstoffen wie Mineralstoffe und Pektin sowie zu ca. 22 % aus Wasser. Das heißt 100 g von unserem Goldsaft würden in einem Back-Rezept 66 g Kristallzucker und gegebenenfalls 22 g Flüssigkeit ersetzen.
  • zu berücksichtigen sind auch die speziellen Eigenschaften des Sirups, wie die dunkle Farbe und der süß-herbe Geschmack.

Bei der Gelegenheit - schaut doch einfach mal bei unseren Rezepten vorbei.

Viel Spaß beim Kochen und Backen mit unseren Produkten.

Ein Milliliter Grafschafter Goldsaft entsprechen durch seine hohe Dichte von 1,4 g.

Kleines Beispiel:

100 ml Grafschafter Goldsaft entsprechen 140 g.

Unser Zuckerrübensirup wird nur aus der Zuckerrübe ohne Zusatz weiterer Zutaten hergestellt. 100 g Sirup enthalten durchschnittlich 70 g Kohlenhydrate, die sich aus 33 g Saccharose, 16 g Glukose und 17 g Fruktose zusammensetzen. Hieraus lässt sich ein BE-Wert von 5,83 errechnen.

Das Fließverhalten unseres "Grafschafter Goldsaftes" in der 500 g Flasche ist von der Temperatur abhängig. Ein optimales Fließverhalten und einen guten Abriss erreicht man im Produkt, wenn es bei Temperaturen von etwa 25 °C aufbewahrt wird. Bei der Bedienung der Flasche ist weiterhin zu beachten, dass diese senkrecht gehalten wird und die Verschlusskappe erst geschlossen wird, nachdem sich das Produkt vollständig von der Dosieröffnung gelöst hat.

Lassen Sie auch die Dosierflasche bitte immer auf dem Deckel stehen, dann kann die Membran nicht austrocknen und der Dosiervorgang verläuft ohne Probleme.

Bei diesem Produkt handelt es sich um ein sehr zähflüssiges Produkt. Deswegen lässt sich die Flasche ab dem letzten Viertel, vor allem wenn Sie größere Mengen auf einmal erhalten möchten, nicht mehr so leicht entleeren. Um das zu vermeiden, schlagen wir Ihnen vor, zwischendurch etwas abzuwarten, damit die Flasche sich wieder mit Luft füllt und der weitere Dosiervorgang ohne Probleme verlaufen kann.

Der Becher und Deckel bestehen aus Polypropylen (PP) und beides sollte über den Gelben Sack oder die gelbe Tonne entsorgt werden.

Unsere Aufstriche

Das Produkt gibt es noch, aber wir haben die Verpackungsgröße und das Design geändert!

Der Grund hierfür ist, dass unser Apfelschmaus im 450 g Glas nicht mehr den Marktbedingungen entsprach und somit nicht mehr wettbewerbsfähig war. Denn der Bedarf hat sich mehrheitlich zugunsten kleinerer Verbrauchseinheiten entwickelt. Das hat dazu geführt, dass unser großes Glas mit 450 g Inhalt immer weniger nachgefragt wurden und das Produkt nicht mehr wirtschaftlich produziert werden konnte. Über kurz oder lang hätten wir die Herstellung einstellen müssen.

Deshalb haben wir uns entschlossen, auf Gläser mit einer Füllmenge von 300 g bis 320 g umzustellen.

So wurde der Inhalt des Grafschafter Apfelschmaus von 450 g auf 320 g reduziert. Im Zuge der Überarbeitung hat das Produkt den neuen Namen "Grafschafter Obstwiese Apfelkraut" erhalten.

Das Produkt gibt es noch, aber wir haben die Verpackungsgröße und das Design geändert!

Der Grund hierfür ist, dass unser Apfelschmaus Pur in der 450 g Dose nicht mehr den Marktbedingungen entsprach und somit nicht mehr wettbewerbsfähig war. Denn der Bedarf hat sich mehrheitlich zugunsten kleinerer Verbrauchseinheiten entwickelt. Das hat dazu geführt, dass die große Dose mit 450 g Inhalt immer weniger nachgefragt wurden und das Produkt nicht mehr wirtschaftlich produziert werden konnte. Über kurz oder lang hätten wir die Herstellung einstellen müssen.

Deshalb haben wir uns entschlossen, auf Gläser mit einer Füllmenge von 300 g bis 320 g umzustellen.

So wurde der Inhalt des Grafschafter Apfelschmaus von 450 g auf 320 g reduziert. Im Zuge der Überarbeitung hat das Produkt den neuen Namen "Grafschafter Obstwiese Apfelkraut Pur" erhalten.

Bei der Herstellung von Obstwiese Apfelkraut Pur wird kein Zucker zugesetzt. Als Zutaten werden nur Äpfel verwendet. Bei diesem Produkt liegt der Gesamtkohlenhydratgehalt bei 52 g in 100 g, davon sind 49 g Zucker. Aus diesem natürlichen Kohlenhydratgehalt ergibt sich ein BE-Wert von 4,3.

Aus Erfahrung berichten uns einige Diabetiker von der guten Verträglichkeit unseres Produktes. Eine allgemeingültige Aussage hierüber können wir hiervon jedoch nicht ableiten.

Nein. Denn bei der Herstellung von Obstwiese Apfelkraut werden zum einen mehr Früchte und zum anderen frische Früchte verwendet. Für die Herstellung von Obstwiese Apfelkraut bestehen genaue Kriterien, die in den Leitsätzen für Obsterzeugnisse aufgeführt sind. Demnach ist Apfelkraut eine "streichfähige Zubereitung", die aus den aus Äpfeln, auch einer geringen Menge Birnen, durch Dämpfen oder Kochen, Abpressen und Eindampfen gewonnenen Auszügen, auch unter Verwendung von Zuckerarten, hergestellt wird.

Für die Herstellung von 1.000 g Erzeugnis

a) müssen mindestens 2.700 g Äpfel und Birnen, davon mindestens 2.100 g Äpfeln,

b) dürfen höchstens 400 g Zuckerarten verwendet werden."

Generell ist die Angabe „hergestellt aus… je 100 g“ eine rechtliche Vorgabe der Lebensmittelinformationsverordnung, kurz LMIV. Seit dem 13.12.2014 ist diese in Kraft und soll dem Verbraucher eine bessere Lesbarkeit des Etiketts von Lebensmitteln ermöglichen. Bei den oben genannten Angaben handelt es sich um „Mengenmäßige Angaben der Zutaten“, welche in Artikel 22 der LMIV behandelt werden. Unsere Fruchtaufstriche fallen unter Anhang VIII Punkt 4 a), der da lautet:

„a) ist die Menge bei Lebensmitteln, denen infolge einer Hitzebehandlung oder einer sonstigen Behandlung Feuchtigkeit entzogen wurde, als Prozentsatz auszudrücken, der der Menge der verarbeiteten Zutat oder Zutaten, bezogen auf das Enderzeugnis, entspricht, es sei denn, diese Menge oder die in der Kennzeichnung angegebene Gesamtmenge aller Zutaten übersteigt 100 %; in diesem Fall erfolgt die Angabe nach Maßgabe des Gewichts der für die Zubereitung von 100 g des Erzeugnisses verwendeten Zutat bzw. Zutaten.“

Bei unseren Fruchtaufstrichen werden die Früchte gewaschen, zerkleinert und gekocht. Nach dem Kochen wird durch Auspressen ein Saft hergestellt, der anschließend unter Vakuum eingedickt wird. Beim Eindicken wird das in den Früchten enthaltene Wasser verdampft, wodurch eine kleinere Fertigproduktmenge im Vergleich zu der Einsatzmenge der Früchte entsteht. Das heißt, dass für die Herstellung von 100 g Grafschafter Fruchtaufstrich mehr Früchte je 100 g eingesetzt werden müssen, um 100 g zu erhalten. Laut Gesetz (siehe oben) sind wir daher verpflichtet, dies auch zu deklarieren.

Grafschafter Obstwiese Apfelkraut ist ein Brotaufstrich, der aus frisch geernteten Äpfeln mithilfe eines besonders qualitätsschonenden Verfahrens hergestellt wird. Der Fruchteinsatz ist dabei im Vergleich zu anderen Brotaufstrichen viel höher. Während in der Regel zur Herstellung von 100 g Konfitüre nur ca. 45 g Früchte erforderlich sind, benötigt man zur Herstellung von 100 g Apfelkraut 255 g frische Äpfel und 25 g Birnen. Der Birneneinsatz liegt bei diesem Produkt bei weniger als 9 %, sodass die charakteristische süß-säuerliche Apfelkomponente besonders hervorgehoben wird.

Während der Herstellung werden die Früchte gereinigt, gedämpft und ausgepresst.

Generell ist die Angabe „hergestellt aus… je 100 g“ eine rechtliche Vorgabe der Lebensmittelinformationsverordnung, kurz LMIV. Seit dem 13.12.2014 ist diese in Kraft und soll dem Verbraucher eine bessere Lesbarkeit des Etiketts von Lebensmitteln ermöglichen. Bei den oben genannten Angaben handelt es sich um „Mengenmäßige Angaben der Zutaten“, welche in Artikel 22 der LMIV behandelt werden. Unsere Fruchtaufstriche fallen unter Anhang VIII Punkt 4 a), der da lautet:

„a) ist die Menge bei Lebensmitteln, denen infolge einer Hitzebehandlung oder einer sonstigen Behandlung Feuchtigkeit entzogen wurde, als Prozentsatz auszudrücken, der der Menge der verarbeiteten Zutat oder Zutaten, bezogen auf das Enderzeugnis, entspricht, es sei denn, diese Menge oder die in der Kennzeichnung angegebene Gesamtmenge aller Zutaten übersteigt 100 %; in diesem Fall erfolgt die Angabe nach Maßgabe des Gewichts der für die Zubereitung von 100 g des Erzeugnisses verwendeten Zutat bzw. Zutaten.“

Bei unseren Fruchtaufstrichen werden die Früchte gewaschen, zerkleinert und gekocht. Nach dem Kochen wird durch Auspressen ein Saft hergestellt, der anschließend unter Vakuum eingedickt wird. Beim Eindicken wird das in den Früchten enthaltene Wasser verdampft, wodurch eine kleinere Fertigproduktmenge im Vergleich zu der Einsatzmenge der Früchte entsteht. Das heißt, dass für die Herstellung von 100 g Grafschafter Fruchtaufstrich mehr Früchte je 100 g eingesetzt werden müssen, um 100 g zu erhalten. Laut Gesetz (siehe oben) sind wir daher verpflichtet, dies auch zu deklarieren.

Generell ist die Angabe „hergestellt aus… je 100 g“ eine rechtliche Vorgabe der Lebensmittelinformationsverordnung, kurz LMIV. Seit dem 13.12.2014 ist diese in Kraft und soll dem Verbraucher eine bessere Lesbarkeit des Etiketts von Lebensmitteln ermöglichen. Bei den oben genannten Angaben handelt es sich um „Mengenmäßige Angaben der Zutaten“, welche in Artikel 22 der LMIV behandelt werden. Unsere Fruchtaufstriche fallen unter Anhang VIII Punkt 4 a), der da lautet:

„a) ist die Menge bei Lebensmitteln, denen infolge einer Hitzebehandlung oder einer sonstigen Behandlung Feuchtigkeit entzogen wurde, als Prozentsatz auszudrücken, der der Menge der verarbeiteten Zutat oder Zutaten, bezogen auf das Enderzeugnis, entspricht, es sei denn, diese Menge oder die in der Kennzeichnung angegebene Gesamtmenge aller Zutaten übersteigt 100 %; in diesem Fall erfolgt die Angabe nach Maßgabe des Gewichts der für die Zubereitung von 100 g des Erzeugnisses verwendeten Zutat bzw. Zutaten.

Generell ist die Angabe „hergestellt aus… je 100 g“ eine rechtliche Vorgabe der Lebensmittelinformationsverordnung, kurz LMIV. Seit dem 13.12.2014 ist diese in Kraft und soll dem Verbraucher eine bessere Lesbarkeit des Etiketts von Lebensmitteln ermöglichen. Bei den oben genannten Angaben handelt es sich um „Mengenmäßige Angaben der Zutaten“, welche in Artikel 22 der LMIV behandelt werden. Unsere Fruchtaufstriche fallen unter Anhang VIII Punkt 4 a), der da lautet:

„a) ist die Menge bei Lebensmitteln, denen infolge einer Hitzebehandlung oder einer sonstigen Behandlung Feuchtigkeit entzogen wurde, als Prozentsatz auszudrücken, der der Menge der verarbeiteten Zutat oder Zutaten, bezogen auf das Enderzeugnis, entspricht, es sei denn, diese Menge oder die in der Kennzeichnung angegebene Gesamtmenge aller Zutaten übersteigt 100 %; in diesem Fall erfolgt die Angabe nach Maßgabe des Gewichts der für die Zubereitung von 100 g des Erzeugnisses verwendeten Zutat bzw. Zutaten.“

Bei unseren Fruchtaufstrichen werden die Früchte gewaschen, zerkleinert und gekocht. Nach dem Kochen wird durch Auspressen ein Saft hergestellt, der anschließend unter Vakuum eingedickt wird. Beim Eindicken wird das in den Früchten enthaltene Wasser verdampft, wodurch eine kleinere Fertigproduktmenge im Vergleich zu der Einsatzmenge der Früchte entsteht. Das heißt, dass für die Herstellung von 100 g Grafschafter Fruchtaufstrich mehr Früchte je 100 g eingesetzt werden müssen, um 100 g zu erhalten. Laut Gesetz (siehe oben) sind wir daher verpflichtet, dies auch zu deklarieren.

Grafschafter Obstwiese Apfelkraut Pur ist ein Brotaufstrich, der aus frisch geernteten Äpfeln mithilfe eines besonders qualitätsschonenden Verfahrens hergestellt wird. Der Fruchteinsatz ist dabei im Vergleich zu anderen Brotaufstrichen viel höher. Während in der Regel zur Herstellung von 100 g Konfitüre nur ca. 45 g Früchte erforderlich sind, benötigt man zur Herstellung von 100 g Apfelkraut Pur 642 g frische Äpfel.

Während der Herstellung werden die Früchte gereinigt, gedämpft und ausgepresst. Der so gewonnene Saft wird anschließend unter Vakuum schonend konzentriert, bis die gewünschte Produktkonsistenz erreicht is

Generell ist die Angabe „hergestellt aus… je 100 g“ eine rechtliche Vorgabe der Lebensmittelinformationsverordnung, kurz LMIV. Seit dem 13.12.2014 ist diese in Kraft und soll dem Verbraucher eine bessere Lesbarkeit des Etiketts von Lebensmitteln ermöglichen. Bei den oben genannten Angaben handelt es sich um „Mengenmäßige Angaben der Zutaten“, welche in Artikel 22 der LMIV behandelt werden. Unsere Fruchtaufstriche fallen unter Anhang VIII Punkt 4 a), der da lautet:

„a) ist die Menge bei Lebensmitteln, denen infolge einer Hitzebehandlung oder einer sonstigen Behandlung Feuchtigkeit entzogen wurde, als Prozentsatz auszudrücken, der der Menge der verarbeiteten Zutat oder Zutaten, bezogen auf das Enderzeugnis, entspricht, es sei denn, diese Menge oder die in der Kennzeichnung angegebene Gesamtmenge aller Zutaten übersteigt 100 %; in diesem Fall erfolgt die Angabe nach Maßgabe des Gewichts der für die Zubereitung von 100 g des Erzeugnisses verwendeten Zutat bzw. Zutaten.“

Bei unseren Fruchtaufstrichen werden die Früchte gewaschen, zerkleinert und gekocht. Nach dem Kochen wird durch Auspressen ein Saft hergestellt, der anschließend unter Vakuum eingedickt wird. Beim Eindicken wird das in den Früchten enthaltene Wasser verdampft, wodurch eine kleinere Fertigproduktmenge im Vergleich zu der Einsatzmenge der Früchte entsteht. Das heißt, dass für die Herstellung von 100 g Grafschafter Fruchtaufstrich mehr Früchte je 100 g eingesetzt werden müssen, um 100 g zu erhalten. Laut Gesetz (siehe oben) sind wir daher verpflichtet, dies auch zu deklarieren.

Grafschafter Lütticher Delikatesse ist ein Brotaufstrich, der aus frisch geernteten Birnen und Äpfeln mithilfe eines besonders qualitätsschonenden Verfahrens hergestellt wird. Der Fruchteinsatz ist dabei im Vergleich zu anderen Brotaufstrichen viel höher. Während in der Regel zur Herstellung von 100 g Konfitüre nur ca. 45 g Früchte erforderlich sind, benötigt man zur Herstellung von 100 g Lütticher Delikatesse 200 g Birnen, 176 g frische Äpfel und 60 g Datteln.

Während der Herstellung werden die Früchte gereinigt, gedämpft und ausgepresst. Der so gewonnene Saft wird anschließend unter Vakuum schonend konzentriert, bis die gewünschte Produktkonsistenz erreicht ist.

Ernährung und Unverträglichkeiten

Die Ernte der Rüben und die Produktion unseres Zuckerrübensirups findet einmal jährlich von ca. Mitte September bis Mitte Dezember statt. Diesen Zeitraum nennt man Kampagne. Jedes Jahr unterliegen die Zuckerrüben aufgrund der Witterungsverhältnisse und der Bodenbeschaffenheit unterschiedlichen Wachstumsbedingungen. Diese Faktoren beeinflussen den natürlichen Eisen- und sonstigen Mineralstoffgehalt der Rübe. Dadurch unterliegen auch die Mineralstoff-Werte im Endprodukt Zuckerrübensirup natürlichen Schwankungen.

Leider erlaubt der Gesetzgeber aber nicht, dass die Analysewerte eines Produktes als Bandbreite „von … bis“ angegeben werden. Daher waren wir gezwungen, die Auslobung unserer Analysewerte abzuschaffen.

Bei der Herstellung unserer Brotaufstriche werden nur Zutaten eingesetzt, die weder Laktose bzw. Galaktose noch Gluten enthalten. Alle Zutaten sind aus der Zutatenliste, die auf der jeweiligen Verpackung angegeben ist, zu ersehen. Folgende Produkte sind frei von Laktose, Galaktose und Gluten:

Grafschafter Goldsaft (Zuckerrübensirup), alle Grafschafter Obwiese Sorten, alle Grafschafter Winterzauber Sorten, Grafschafter Lütticher Delikatesse, Grafschafter Rinse Appelstroop, Grafschafter Heller Sirup, Grafschafter Karamell sowie Grafschafter Salzkaramell.

Bei der Herstellung von Obstwiese Apfelkraut Pur wird kein Zucker zugesetzt. Als Zutaten werden nur Äpfel verwendet. Bei diesem Produkt liegt der Gesamtkohlenhydratgehalt bei 52 g in 100 g, davon sind 49 g Zucker. Aus diesem natürlichen Kohlenhydratgehalt ergibt sich ein BE-Wert von 4,3.

Aus Erfahrung berichten uns einige Diabetiker von der guten Verträglichkeit unseres Produktes. Eine allgemeingültige Aussage hierüber können wir hiervon jedoch nicht ableiten.

Unser Zuckerrübensirup wird nur aus der Zuckerrübe ohne Zusatz weiterer Zutaten hergestellt. 100 g Sirup enthalten durchschnittlich 70 g Kohlenhydrate, die sich aus 33 g Saccharose, 16 g Glukose und 17 g Fruktose zusammensetzen. Hieraus lässt sich ein BE-Wert von 5,83 errechnen.

Alle unsere Produkte sind für die vegetarische und vegane Ernährung geeignet, da diese nur aus pflanzlichen Inhaltsstoffen bestehen und nicht unter Zuhilfenahme tierischer Stoffe hergestellt werden.

Sämtliche Inhaltsstoffe unserer Produkte werden in den Zutatenlisten aufgeführt und können demnach daraus ersehen werden.

Durch externe Untersuchungen wurde uns bestätigt, dass in unseren Produkten kein Acrylamid enthalten ist.

Verpackung

Das Fließverhalten unseres "Grafschafter Goldsaftes" in der 500 g Flasche ist von der Temperatur abhängig. Ein optimales Fließverhalten und einen guten Abriss erreicht man im Produkt, wenn es bei Temperaturen von etwa 25 °C aufbewahrt wird. Bei der Bedienung der Flasche ist weiterhin zu beachten, dass diese senkrecht gehalten wird und die Verschlusskappe erst geschlossen wird, nachdem sich das Produkt vollständig von der Dosieröffnung gelöst hat.

Lassen Sie auch die Dosierflasche bitte immer auf dem Deckel stehen, dann kann die Membran nicht austrocknen und der Dosiervorgang verläuft ohne Probleme.

Die Kennzeichnung mit dem Grünen Punkt ist seit 2010 nicht mehr verpflichtend. Der Grüne Punkt bedeutet grundsätzlich auch nur, dass die damit gekennzeichneten Verpackungen recycelt werden können und in die dafür von den regionalen Entsorgungsbetrieben bereitgestellten Behälter (blaue oder gelbe Tonne u. Glascontainer) entsorgt werden dürfen. Welche Verpackung in welchen Behälter entsorgt wird, finden Sie wiederum in den Merkblättern oder Abfallplanern Ihres zuständigen Entsorgungsbetriebs.

Der Becher und Deckel bestehen aus Polypropylen (PP) und beides sollte über den Gelben Sack oder die gelbe Tonne entsorgt werden.